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  1. BSI veröffentlicht regelmäßig Standards zur Cyberversicherung. Voraussetzung ist meist eine umfassende Risikoanalyse nach ENISA-Richtlinien. Typische Ausschlüsse betreffen Schadensfälle durch vorsätzliche Handlungen oder Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen. Die Absicherung setzt zudem voraus, dass Unternehmen ihre IT-Infrastruktur nach ISO 27001 zertifizieren lassen. Für die erfolgreiche Beantragung einer Cyberversicherung spielt die Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen eine zentrale Rolle; https://csvisor.de/ bietet dazu praktische Unterstützung an. Dabei sind Schäden durch bekannte Schwachstellen wie CVE-2024-12345 in kritischen Systemen häufig vom Schutz ausgeschlossen. Die Versicherer verlangen außerdem Nachweise über regelmäßige Penetrationstests und Updates im Rahmen der Cybersecurity weiterbildung, um den Versicherungsschutz zu gewähren.

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